Aufenthaltstitel

Mann, eine Niederlassungerlubnis ( unbefristetes Aufenthaltstitel) und seine Verlobte eine Fiktionbescheinigung... haben ein Kind bekommen , das Kind hat über sein Papa eine Aufenthaltserlaubnis... kann die Mutter durch das Kind auch einen Aufenthaltserlaubnis beantragen? Auch wenn die nicht verheiratet sind?

Kennt sich jemand damit aus?

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Ja, die Ausländerbehörde. Das Ausländerrecht ist kompliziert, so etwas fragt man besser vor Ort.

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Sie wird durch das Kind eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, aber erstmal noch keine unbefristete. Sie kann diese nach ein paar Jahren beantragen. Sollten sie heiraten, geht das alles sehr viel schneller. Feste Arbeit haben ist in dieser Angelegenheit auch sehr wichtig.

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Mein Kumpel hat das gerade durch. War zwar nicht die Frage, aber verheiratet bekommt man für 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis. Dann kann man für 2 Jahre beantragen. Und dann für unbefristet.

Kind ist gerade unterwegs, aber da sie verheiratet sind, wird das keine Rolle spielen.

Ich würde das bzgl. Kind aber auch über die Ausländerbehörde erfragen. Da sie nicht verheiratet sind, könnte es komplizierter sein. Früher war es zumindest etwas komplizierter, wenn die Mutter die Ausländerin ist. Da hätte die Vaterschaft ja eine Lüge sein können, um die Staatsbürgerschaft zu erschwindeln.