Wie das Sorgerecht nach gemeinsamen Tod regeln?

Hallo,

wir haben eine kleine Tochter und machen uns Gedanken darüber, was mit ihr passiert, wenn wir beide sterben; z.B. beim Autounfall. Wir haben zwar eine Partentante, aber ich weiß nicht genau, ob das auch rechtlich ist.

Nun unsere Frage, müssen wir ein Testament aufsetzten und wenn ja, muß dieses beglaubigt/beurkundet werden???

LG Sabrina

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Hallo!

Wir haben ein Testament und eine Gesamtvollmacht und Betreuungsverfügung (oder so ähnlich).

Im Testament ist geregelt, dass die Kinder zum meinen Eltern gehen oder zu Freunden (wenn meine Eltern nicht mehr können).

In der Vollmacht ist geregelt dass ein Freund oder mein Onkel das Vermögen der Kinder verwalten bis sie 25 sind.

Das Testament ist handschriftlich gemacht worden und wird beim Amtsgericht eingereicht. Wir haben eine Vorlage vom Notar bekommen.
Der Rest ist beim Notar geschlossen worden und liegt beim zuständigen Register.

LG urmel_hh

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Achso, wenn ihr die Form beim Testament einhaltet, dann muß es nicht beim Notar beglaubigt oder beurkundet werden.

Es kann auch so beim Amtsgericht eingereicht werden.

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Entschuldigung #schein jetzt habe ich es:

Wir haben beim Notar eine General- und Vorsorgvollmacht gemacht :-D + handschriftliches Testamt

lg urmel_hh

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"Patentante" reicht keinesfalls! Das ist ein REIN kirchliches Amt und hat NICHTS mit "Sorgerecht im Fall der Fälle" zu tun.

Pate kann man ja in der ev. Kirche ab der Konfirmation, also ab 14 werden, aber niemand würde wohl einem Teenager Sorgerecht für ein verwaistes Baby geben - naja, vielleicht RTL ;-)