Arbeitsamt

Hallo zusammen,

Ich bin stink sauer auf das sch..? Arbeitsamt. Da ich seit 3 Monate Arbeitslosengeld beziehe, bekam ich gestern Post von ihnen, daß ich ab dem 17.08. auf eine Schule muß, Mo - Fr. von 8 - 12 Uhr. Dabei wissen die genau, daß ich 2 Kinder habe ( 4 Jahre + 19 Mon. ). Ich sagte ihnen daß ich niemand für die Kinder habe zur Betreuung, dabei meine die Frau B....., ich solle sie zur Tagesmutter bringen.

Sorry, da hört bei mir der Spaß auf. Ich werde bestimmt niemand fremdes meine Kinder bringen....

Was soll ich tun? Hat das jemand von euch auch behabt oder weiß einer was ich machen sollte?

LG Sandra

1

Hallo!

Wer ALG bezieht, muss dem Arbeitsmarkt auch zur VBerfügung stehen - ergo eine Kinderberteuung haben - ansonsten hat man kein Recht auf ALG.

lg

melanie

2

Entschuldige bitte - und wie planst du dann arbeiten zu gehen?

Du beziehst ALG - dh Du bist arbeitssuchend gemeldet! Wenn Du die Kohle haben willst, halte dich an die Regeln. Und eine Regel lautet, dass du bereit sein musst, an Fortbildungen etc teilzunehmen und auch zumutbare Jobs annehmen musst.

LG

4

Sorry- aber die können doch nicht 1 Woche vorher bescheid sagen daß ich jetzt auf eine Schule muß. Ich weiß selbst wie man Bewerbungen schreibt da muß ich nicht 6 Wochen! lang auf diese sch..? Schule und danach noch 4 Wochen Praktikum machen...
Dann sollen sie sich das Geld sonst wo hin schieben. Sorry!!!

LG

7

Wenn Du auf Dein ALG verzichtest, steht es Dir natürlich frei, die Maßnahme abzulehnen.......

weitere Kommentare laden
3

Hallo

Du schreibst das du seit 3 Monaten geld bekommst. Und vorher? Warst du da arbeiten? Wo hattest du da deine Kinder?
Als alleinerziehende arbeitslose Mutter zahlt das Jugendamt dir einen Kita Platz. Halbtags glaube ich. Das war bei meiner Freundin so. Aber so schnell wirst du keinen Kita Platz bekommen.

5

sie will doch nicht, dass Fremde auf ihre Kinder aufpassen ;-) Das gilt vermutlich auch für Erzieher ;-)

Sonst würde das JA vermutlich auch die Tagesmutter zahlen - nehme ich jedenfalls an...

8

davor war ich in Mutterschutz. Hab jedoch gekündigt, da mir mein Arbeitgeber keinen TZ Stelle anbieten konnte.

weitere Kommentare laden
6

Hi!

Oha, das wird jetzt bestimmt Steine hageln;-)

Generell bin ich der Ansicht, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, sollte man auch bereit sein Fortbildungen usw. die die Arbeitsagentur anbietet oder fordert zu machen. Allerdings ist es etwas kurzfistig, bis zum 17.08 eine passende Tagesmutter zu finden und dann die Kinder auch noch sanft einzugewöhnen. Schließlich soll die TM nicht nur eine Aufbewahrungsstelle sein (arbeite selber als TM).
Hast Du denn keine Verwandten oder Freunde, Nachbarn usw. die Deine Kinder kennen und mit denen sie gut klarkommen und die auch Zeit und Lust haben Dir zu helfen und auf deine Kinder aufzupassen.
Denn die Zeiten finde ich, sind auch für so kleine Kinder nicht schlimm.
Du kannst Dich auch an das Jugendamt wenden und Dir eine Liste mit Tagesmüttern geben lassen. Wenn Du alleinerziehend bis und arbeitssuchend usw. musst Du diese (i.d.R.) nicht selber zahlen.
Vielleicht kommt Dir die Arbeitsagentur auch entgegen und streicht Dich aus dieser Schulung, wenn Du denen sagst, dass Du so kurzfristig keine geeignete Betreuung findest, aber bereit wärst Dich um eine zu kümmern, so, dass Du zu einem späteren Zeitpunkt an einer anderen Maßnahme oder Schulung teilnehmen kannst.

Solch eine Schulung generell abzulehnen finde ich weder gut noch klug.

LG

curlysue

11

Hallo Sandra

du bist doch normalesweise noch im Erziehungsurlaub oder???

Ab wann hast du einen Kiga Platz für dein größerers Kind???

Ich hatte den FAll dass die mein zweites Kind nicht im System hatten und somit dachten die dass der ERziehungsurlaub schon vorbei ist.

Bin dann mit der Geburtsurkunde hin vom kleinen und es war geklärt.

lg

12

nein bin nicht mehr im Erziehungsurlaub und deshalb beziehe ich das ALG 1

16

aber Anspruch auf Elternzeit hättest Du ja schon gehabt - kann nicht ganz nachvollziehen, warum Du die nicht genommen hast. Unabhängig davon, ob die Maßnahme des Arbeitsamtes jetzt etwas kurzfristig kommt: Wenn Du ALG1 beziehst, musst Du doch auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Was hättest Du denn mit Deinen Kindern gemacht, wenn sich ein Arbeitsangebot ergeben hätte?

LG

Anja

weiteren Kommentar laden
19

hallo!

Gibt es nicht die Regelung, daß man bis zum Ende der möglichen Erziehungszeit (d.h. 3 Jahre!) die Möglichkeit nutzen darf, bei/ mit den Kindern zu Hause zu bleiben!?! #kratz

Zumindest weiß ich, daß es diese Regelung noch vor 2-3 Jahren gab, man (frau) konnte in den ersten 3 Jahren nicht zu einer Maßnahme/ Arbeit "gezwungen" werden.



(Und bitte nicht wortwörtlich nehmen ;-))





Grüße,
sandm.



21

Müßte sie dann nicht ALG 2 beziehen?

lg glu

22

Hallo

ja, so ist es. Wenn sie in Elternzeit ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung stégt, gibt es kein ALG I
Und ALG bekomt sie nur, wenn ihr Mann nicht zuviel verdient und de Ersparnisse nicht zu hoch sind

BIanca

weitere Kommentare laden
24

Hallo,

eine Frage: bereits in den Anträgen fürs ALG1 ist eine Frage enthalten, ob die Kinderbetreuung gesichert ist! Was hast du denn da angeben? Wenn du ja angekreuzt hast, dann hast du ja scheinbar geschwindelt. Wenn du nein angekreuzt hättest, dann hättest du ja gar keinen Anspruch auf ALG1 gehabt... #kratz

LG

28

Du wusstest doch, dass du dem Arbeitsmarkt trotz 2 kleiner Kinder mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen musst! Ansonsten hättest du kein ALG1 beantragen dürfen.

Die gleiche Frage hast du ja bereits Ende März diesen Jahres im Namen einer Freundin gestellt #augen.

Ich verstehe also deine ganze Aufregung nicht, da du ja so überrascht garnicht sein konntest. Aber man kann's ja mal versuchen, gell? Vielleicht melden die sich vom Amt ja einfach nicht..... #contra

Katinka

31

Ich finde die Reaktion auch ein wenig daneben.
Ganz ehrlich, sei froh, wenn Du gezahlte Leistungen nicht zurückerstatten mußt, hast ja schließlich falsche Tatsachen vorgetäuscht.
Jobangebote kommen auch nicht erst, wenn es einem paßt.

Mimi

36

Oh ja genau so isses :-p
Hoffe ihr kommt auch mal in diese lage

weitere Kommentare laden
32

Hallo

Na sowas freches aber auch.Das st ja unmöglich was das scheiss Arbeitsamt gemacht hat.Da würde ich aber im Dreieck springen.:-pDas war jetzt ein Spaß.

Du beziehst Leistungen und brauchst eine Kinderbetreuung.Voll normal.Klingt für mich als wenn du das Geld nur so haben willst und nichts dafür tun möchtest.

S.