Kindesentzug... was tun?

Hallo,
mein Sohn, gerade in BRB eingeschult, ist dieses Wochenende außerplanmäßig bei meinem geschiedenen Mann.
Er hat ihn am Freitag aus der Schule abgeholt und ist mit ihm nach Bayern gefahren. Nun kündigte er mehrmals an, dass er ihn keinesfalls nach Brandenburg zurückbringen wird, da dies meine Aufgabe sein.
Meine Anwältin gab mir jedoch zu verstehen, dass der Kindsvater das Kind holen und wieder zurückbringen muss!
Zumal ich kein eigenes Auto habe, ein 7 Monate altes Baby hier habe und mein neuer Lebensgefährte das Auto beruflich bedingt braucht, da er im 3-Schichtsystem arbeitet.
Ich gab meinem Ex-Mann im Voraus per Mail zu verstehen, dass er ihn nur haben kann, wenn er ihn am Sonntag bis 18.00 Uhr wieder zurückbringt. Zumal mein Sohn am Montag wieder zur Schule geht.

Was soll ich machen, wenn er am Sonntag 18.00 Uhr hier nicht auftaucht?
Zur Polizei gehen, ihn anzeigen wegen Kindesentzug? Wird mein Sohn dann von der Polizei nach Hause gebracht?
Habt Ihr einen Tipp für mich, was ich machen soll?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
LG
raffaelelias

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hi,

also es ist immerwieder traurig wie streitigkeiten so ausgetragen werden. das wollt ich nur mal algemein sagen.

wusstest du denn davon im vorfeld, dass er das kind außerplanmäßig holt?

zu deiner frage: ja, ruf die polizei.

anschließend würde ich ihm vorerst das kind nicht mehr geben, bzw, ein besuchsrecht mit aufsicht einräumen.

glg

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Moment:
Besteht gemeinsammes SG ? Wer hat die Distanz geschaffen?

Gehen wir mal davon aus, das gemeinsammes SG besteht, Du die Distanz mit Einwilligung des KV geschaffen hast, weil Du von Deinem neuen Partner schwanger warst und zu ihm nach Brandenburg gezogen bist.

In dem Fall ist Dein Ex vollkommen im Recht , die Abholung einzufordern, denn zu der bist Du verpflichtet. Ob Du Auto und Säugling hast entbindet Dich nicht von Deinen Pflichten. Es interessiert in dem Zusammenhang einfach nicht!

Bist Du ohne Einwilligung des KV umgezogen, hast das gemeinsamme Kind einfach mitgenommen, dann wird es schwierig, weil Du Dich in dieser Situation des Kindesentzugs strafbar gemacht hast und Dein Ex nun Selbstjustiz übt. Darüber wird dann ein Gericht entscheiden müssen. In diesem Fall ist es nicht garantiert, das Dein Sohn nach Brandenburg zurückkommt.

Hat Dein Ex , ohne gemeinsamme Sorge, das Kind ohne Absprache aus der Schule abgeholt und bringt es nicht zurück, nur dann ist es Kindesentführung. Nur in diesem Fall hat die Polizei Handhabe etwas zu unternehemn,

M.

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Das ist sicher keine Sache, die man mal eben so von Freitag bis Sonntag entscheidet und sicher nicht weil "mirabelle" da mal wieder meint Ahnung zu haben.
Der Vater ist nicht im Recht, das einfach so zu entscheiden. Er kann nicht das Kind abholen und dann anrufen und mitteilen, dass das Kind nicht zurückkommt, wenn es nicht abgeholt wird. Das hat auch nichts mit dem Sorgerecht zu tun!

Wenn die zwei sich nicht einigen können muss halt ein Gericht entscheiden, wie das in Zukunft gehandhabt wird.

Mann, Mann, Mann, das ist ja echt hanebüchen, was Du hier immer so schreibst!

Tina

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Danke...das habe ich auch gedacht...

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Ich fasse es nicht.

Es gibt Streit um eine Lapalie. Wer das Kind holt oder bringt ist eine reine Organisationsfrage - mehr nicht. Und egal wer das Kind holen oder bringen müsste - es ist JÄMMERLICH, wenn sowas auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird, den Kleinen nicht mehr zum Papa fahren zu lassen - das könnte man sehr viel eher als Kindesentzug deuten.

Was Du machen sollst?

Ganz einfach - komm von Deinem Ross runter - greif zum Telefon und telefonier mit Deinem Ex. Dann könnt ihr sicher ne Lösung finden - im Sinne Eures Sohnes....

KINDESENTZUG ist das mit Sicherheit nicht. Kindesentzug wäre es, wenn Dein Ex mit dem Kind unauffindbar verschwunden wäre. Und nur für den Fall, dass du planst

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Ich könnte mir vorstellen, dass dein Sohn ziemlich geschockt wäre, wenn ihn die Polizei bei seinem Vater abholte. Diese Situation würde ich als Mutter auf jeden Fall vermeiden wollen!


Es grüßt und wünscht eine einvernehmliche Lösung
in Sinne des Kindes,
Tadeya

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Hallo,

hab mir grad mal deine VK angesehen und denke mal jetzt, dass du aus Bayern zurück nach BRB bist. Das heißt im Normalfall, dass du dich an den Umgangskosten betiligen musst!!
ABER wenn ich mein Kind dem Vater mitgebe, kläre ich doch vorher alle Modalitäten, oder?

Dein Ex macht es sich vielleicht etwas leicht, einfach zu sagen, du musst deinen Sohn abholen und basta aber was soll er tun? Du ziehst weg und er muss sich dem fügen...

Du musst deinen Sohn ja nicht unbedingt in Bayern abholen aber dich dann wenigstens an den Kosten der Rückfahrt beteiligen, eigentlich... solltest du diese komplett bezahlen.

Natürlich solltet ihr beide dann so erwachsen sein und wissen, dass der Umgang dann natürlich nicht bis 18 Uhr gehen kann. Überhaupt finde ich es nicht sehr sinnvoll, für ein Wochenende diese Strecke in Kauf zu nehmen aber was soll dein Ex machen... In BRB hat er sicher keine Unterkunft, zumindest keine kostenfreie.

Wir haben selber 600 km Fahrt zu meiner Stieftochter und verbringen die Besuchswochenenden immer in Cottbus und nur die Ferien hier bei uns in Heilbronn.

Ihr solltet euch dringend an einen Tisch setzen bzw. ans Telefon und den Umgang ordentlich klären.

Da du sicher das ABR hast, wäre es trotzdem Kindesentzug, würde er den Kleinen einfach nicht Heim bringen. Rufst du die Polizei, fahren die Kollegen in Würzburg wahrscheinlich zu deinem Ex und holen das Kind dort ab. Es fährt aber niemand abend um 20 Uhr ein 6-jähriges Kind nach Hause nach BRB. Das Kind kommt in die Opput des JA und du kannst es dann abholen...

Ist es das wert?

Gibt dem Vater das Geld für die Rückfahrt oder hol das Kind ab. Du bist weggezogen also musst du kooperieren.

LG Katrin

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Dann muß Dein Lebensgefährte wohl am Sonntag mal seine Schicht tauschen oder sich frei nehmen und mit Dir dort hinfahren.
Ich würde den Kleinen auf keinen Fall mit der Polizei rausholen lassen o.ä., finde ich unmöglich!!

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Dann muß Dein Lebensgefährte wohl am Sonntag mal seine Schicht tauschen oder sich frei nehmen und mit Dir dort hinfahren.

#schock#schock#schock

Wo lebst du?
Also aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies nicht immer oder so einfach ist von einem auf den anderen Tag die Schicht zu tauschen oder frei zu machen.

Das wäre bei Möglichkeit dazu eine Lösung, aber in der heutigen Zeit eine Rarität.

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Die Polizei wird das Kind nicht raus holen. Die werden das Jugendamt rufen, die holen dann das Kind und wenn die Mutter nicht vor Ort ist, na was werden die dann machen?????? Sie werden das Kind in Obhut nehmen ( die dürfen das auch!!! ) und unterbringen ( Heim o. Pflege ).
Wäre das mein Kind würde ich mich, nachdem ich mit dem KV nochmals gesprochen hätte und versucht hätte eine vernünftige Regelung hinzubekommen, in mein Auto setzen und mein Kind holen. Dann würde ich bei Gericht begleitete Kontakte am Wohnort des Kindes beantragen und mit der Geschichte sicherlich auch bekommen. Einmal und nie wieder würde der Vater das mit mir und meinem Kind machen!!
Schönen Abend noch
Jolly

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Wenn du das ABR hast liegt eindeutig Kindesentführung vor und ich würde es zumindest anzeigen , damit der Kv weiß dass diese Art und Weise gar nicht geht.
Mit Baby ist es nicht zuzumuten an einem Tag soviele km zurück zu legen.
Hast du die Distanz aus privaten Gründen geschaffen, KANNst du zur Beteiligung an den Umgangskosten herangezogen werden.
Das heißt aber nicht dass du euer Kind bringen oder holen mußt. In deinem Fall (Baby) ist die Kostenbeteiligung angemessen.
Sieh zu dass ihr eine klare Reglung herbekommt.
Wenn der Vater das Kind nicht bis Sonntag zurückbringt entzieht er es der Schulpflicht.

Karna

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Hallo,

nun haben alle Ihren Senf dazugegeben aber ich wüßte gern ob Dien Sohn nun wohlbehalten wieder bei Dir ist??

Egal wie, das Kind darf nicht leiden und Dein Ex hat das Kind wiederzubringen.

lg M.

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#pro#pro#pro

nb

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ganz lieben Dank für die vielen Antworten.

Ja er ist wieder zu Hause und ihm geht es gut. Nach einigen Diskussionen hat sich sein Papa nun doch dazu entschlossen, ihn wieder zu bringen.

LG
raffaelelias

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https://www.facebook.com/groups/196541614034310/?fref=ts schau mal hier rein... es geht so vielen so!!