Umgangsrecht Schwiegerelter

Hallo alle zusammen, erst mal noch ein gesundes neues Jahr 2016.
Hätte ein Frage, meine Schwiegereltern sehen ihre Enkeltochter jede Woche einmal,

holen sie von der Kita ab.Haben jetzt einen Anruf von denen erhalten, sie hätten sich informiert und möchten jetzt das Umgangsrecht gerichtlich einklagen.

Es gab einige Auseinandersetzungen, aber ich war immer der Meinung, das Kind soll nicht leiden und ihre Großeltern weiterhin sehen.

Was es natürlich nicht mehr gibt, dass wir am Wochenende gemeinsam dort hinfahren.
Jetzt mein Frage, hat jemand schon mal in solch ähnicher Situation gesteckt und was erwartet uns jetzt.

Danke fürs Lesen

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Hallo,

verstehe ich das richtig, ihr lebt im Streit, sie sehen das Kind dennoch 1x pro Woche. Was wollen sie da einklagen?!

Grundsätzlich haben Großeltern ein Umgangsrecht, wenn das dem Kindeswohl dient. Das wäre zB nicht der Fall, wenn die Großeltern vor dem Kind schlecht über die Eltern reden oder deren Erziehung torpedieren.

Wenn ihr aber Umgang zulasst wie beschrieben, dann müsste jeder fähige Anwalt den Großeltern sagen, dass ihr Antrag unsinnig ist.

Was genau wollen sie?

LG

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das weiß ich leider auch nicht, unsere Tochter ist das einzigste Enkel und beide sind seit kurzer Zeit Rentner, vielleicht Zeitvertreib. Ich weiß, das meine Tocher gern zur Oma geht, nur deshalb ist es noch so. Und ich glaube es hat jeder Vertändnis dafür, wenn wir uns mit denen nicht mehr an einen Tisch setzen. Danke für deine Antwort.

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Haben Großmutter und Großvater das Recht ihre Enkel zu sehen?

Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Der positive Einfluss der Großeltern auf ihr Enkelkind muss dabei festgestellt werden. Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangsrecht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Es muss vielmehr festgestellt werden, ob die Aufrechterhaltung der Bindung zwischen Kind und Großeltern für seine Entwicklung förderlich ist (vgl. § 1626 Abs. 3 BGB). Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln sei es für die Erziehung des Kindes von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt wird. Es fördere vielmehr die geistig-seelische Entwicklung des Kindes, wenn es einen Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt. Dazu gehöre insbesondere der Umgang mit den Großeltern (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2004, Az. 4 WF 4/04). Ist der Besuch der Großeltern für das Kind daher förderlich, so besteht ein Umgangsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben. Die Eltern haben in beiden Fällen ein Umgang des Kindes mit seinen Großeltern zu gewährleisten (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 22.04.1999, Az. 18 UF 4/99).
Wie oft dürfen Großmutter und Großvater ihre Enkel sehen?

Wie oft die Oma und der Opa ihr Enkel sehen dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Dies hängt maßgeblich vom jeweiligen Einzelfall ab. Das Kammergericht Berlin hielt in einem Fall, in dem das achtjährige Enkelkind bei seinem Vater lebte und dieser einen Umgang mit den Großeltern mütterlicherseits verweigerte, einen Zeitraum von fünf Stunden monatlich für angemessen (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.03.2009, Az. 17 UF 2/09).

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Hallo,

ich bezweifel, dass die Großeltern irgend eine Chance haben, wenn sie eure Tochter mindestens 1 mal pro Woche sehen. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgend ein Gericht euch dazu verklagen kann, mehr Zeit für die Großeltern zu haben.

Ich würde sie klagen lassen. Macht keinen guten Eindruck auf das Gericht, wenn sie das eurem Kind antun.

lg

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Hallo,

ja ich!

Meine Ex Schwiegereltern haben es versucht... wollten ein komplettes Wochenende einklagen, obwohl die Kinder nur jedes zweite bei mir sind und sie permanent die Kinder hatten, mindestens einmal die Woche und oft über die Vater Wochenenden.

Verfahrenspflegerin kam vorbei... Gespräch Jugendamt..
Jugendamt war voll sauer auf die.

Erstmal müssen die beweisen, daß sie eine gute Beziehung haben und mehr als einen Tag pro MONAT bekommen sie sowieso nicht!

Meine haben dann den Antrag zurück gezogen... allerdings wurden gemeinerweise die Kosten halbiert.

Ich habe blöderweise zu lange gewartet mit der Anwältin zu sprechen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, daß die mit diesen Lügen durchkommen.

Kümmere Dich rechtzeitig darum!!!

Ich frage mich immer, was die sich denken... wenn die Kinder das später irgendwann mal erfahren, wenn sie größer sind, werden sie stinksauer sein.. und logischerweise suche ich von mir kein bischern Kontakt mehr... die haben uns mit 1500€ geschadet, was auf den Kindern natürlich gelandet ist. Mußten dadurch unseren Urlaub absagen.

LG und viel Erfolg!
Larina

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Oh danke für die Antwort. Dann weiß ich ja bescheid. Das mit den Kosten ist natürlich unerhört. Habe meinem Mann ja schon gesagt, laß denen die 2 Stunden einmal die Woche, dann haben wir hoffentlich nichts zu befürchten. Liebe Grüße

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Da wäre ich schwer versucht ihnen mitzuteilen, dass diese 1500 Euro den Kindern fehlen und ob sie nicht den Anstand besitzen, den Schaden, den SIE durch diesen unsinnigen Prozess verursacht haben, alleine zu tragen, gerne auf ein Sparkonto der Kinder!

Unglaublich.

LG

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Hallo,

nur aus Interesse, darf euer Kind nun immernoch dorthin?

Es ist euch ja schon anzurechnen, dass ihr trotz bestehender Konflikte dem regelmäßigen Umgang zustimmt, aber nach einer solchen Drohung wäre das Thema für mich gegessen, egal wie gern das Kind dort ist.

LG

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ja, sie wird die Woche wieder von ihrer Oma abgeholt aus der Kita. Mein Mann holt sie abends dort ab und das wäre dann seit dem 2. Weihnachtsfeiertag das erste Wiedersehen, zumindest für meinen Mann. mich haben sie schon eine Weile nicht gesehen. Mal schauen wie das Treffen wird.

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Hallo,

nachdem ihr sie das Kind sehen lasst, solltet ihr doch auf der sicheren Seite sein. Was sagt denn dein Mann dazu, dass seine Eltern so spinnen? Und haben sie vorher schon mal gefragt, ob sie sie vielleicht einmal öfter abholen dürfen oder kam diese Ansage aus dem Nichts?

VG vifrana

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Mein Mann sieht das so wie ich. Wir werden den einen Nachmittag lassen, ich hoffe das dann keine Klage wegen des Umgangsrechts uns ins Haus flattert. Schwiegereltern haben seit November unsere Tocher 2 mal an einem Freitag als Mittagskind abgeholt, unsere Tochter hatte auch die Absicht dort zu schlafen, hat dann aber am Abend, beide Male, einen Rückzieher gemacht. Mein Mann hat sie dann abgeholt und durfte sich noch anhören, dass wir es ihr so eingeredet hätten. Am Heiligen Abend sitzt normaler Weise die ganze Familie zusammen, wir hatten uns aber ausgeladen und zu dritt zu hause ganz ruhig den Tag verbracht, war übrings viel schöner. Unsere Tochter durfte aber am 2. Weihnachtsfeiertag dort hin. Es geht halt nicht nach deren ihrer Nase.

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Also ich habe durch unsere Familien Beratungsstelle erfahren dass ein Kind das Recht auf Umhang mit den Großeltern hat aber nicht die Großeltern Anrecht auf das Enkel Kind. Aber ich denke das man das in jeden Fall einzelnd sehen und entscheiden muss. Es kommt immer darauf an wie die Verhältnisse sind und ob das Kind in seinem Umgang beeinträchtigt ist durch die Streitigkeiten der Erwachsenen. Denn wenn die Erwachsenen sich ständig vor dem Kind streiten würden und böse Wörter fallen kann das auf Dauer nicht gut sein. Allerdings gibt es zu diesem Thema sehr viele neunzehnten sehr unterschiedlich gerichtliche Beschlüsse und Haltungen. Es ist schwer dir zu raten was du tun kannst außer abzuwarten und wenn eine Klage kommt einen Anwalt hinzu zu ziehen. Ich denke aber das sich nicht viel ändern wird außer das man den eh schon bestehenden Umgang festlegen kann.

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Wenn die nen guten Anwalt haben, wird er sowieso davon abraten... aber wie gesagt, meine haben es ja auch getan.

ich wüßte zuuuu gerne, was die Frau vom Jugendamt zu ihnen gesagt hat... so geladen wie sie war ;-)

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Tja vielleicht hat die Dame vom Jugendamt denen mal gesagt wie lächerlich sie sich mit so einer Klage machen würden, weil es ja keinen ersichtlichen Grund gibt der solch ein vorgehen rechtfertigen würde und sie wird wohl auch darauf hingewiesen haben dass es nicht gerade zum wohl des Kindes ist, sich absolut sinnlos vor Gericht zu streiten. Klingt eher total so als wollten sie euch einen auswischen, ich kann mich auch irren aber manche Menschen erfreuen sich daran wenn sie etwas tun was andere verunsichert bzw das sie sich ärgern.

Ich wünsche euch dennoch alles gute.

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Hi,

mich würde die Vorgeschichte interessieren.

Man ruft ja nicht einfach mal so die Schwiegertochter an und sagt "Hallo, ich klage jetzt das Umgangsrecht für mein Enkelkind, dass ich sowieso 1 x die Woche sehe, bei dir ein"

Da ist doch mehr im Busch, erzähl uns bitte etwas mehr.

LG
Ano

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Hey Ano,

ich glaube, Du hast die Treaderöffnerin gemeint, aber ohne Witz, genauso war das bei uns!

Meine Ex-Schwiegermutter hatte mich nach über einem Jahr angerufen und gesagt, sie möchte die Kinder öfter als einmal die Woche plus gelegentliche Wochenenden haben.

Ich habe ihr ganz freundlich erklärt, daß das nicht geht und ihr ganz ruhig mehrmals den Wochenplan der Kinder gesagt und dass sie sowieso schon höchstens zwei Tage pro Woche zuhause sind und da auch noch Freunde treffen.

Ich hab ihr gesagt, wir können gerne jeden Freitag kurz schreiben und dann spontan schauen, was passt. (Meine Eltern haben die Kinder gerade mal alle paar Wochen kurz gesehen!)

Naja und dann ging es wieder los, sie will FESTE Tage und Wochenenden und mich nicht nach mir richten.

Und dann fing sie an zu brüllen, sie wäre die Oma und hätte schließlich Rechte...
und dann hab ich ihr gesagt, daß ich die Mutter bin und es nicht sein kann, daß die Kinder mehr bei ihr als zuhause sind und hab aufgelegt.

Kurz danach trudelte die Klage ein, wo zb auch drin stand, sie hätten seit nem halben Jahr die Kinder nicht gesehen... dabei hat sie sie persönlich an die Haustür gebracht.

Manche Menschen haben einfach einen an der Klatsche.
Ich glaub, das hat nichtmal mein Exmann verstanden.

LG Larina

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Hi Larina,

ja ich hab die TE gemeint aber auch deine Antwort finde ich gut.

Leider erfährt man oft nicht warum die Eltern/Schwiegereltern plötzlich, sozusagen ohne Vorwarnung zu solchen Mitteln greifen.

Wie ist es denn bei euch ausgegangen?

LG
Ano

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