Steuernachzahlung in Elternzeit

Hallo an Alle-
Vielleicht kann mir jemand helfen!
Bin gerade geschockt, weil ich angeblich Steuern nachzahlen werde/muss/darf ????

Kurz zur Situation :
Mein Freund und ich leben zusammen, haben ein gemeinsames Kind (bald 1) und ich habe einen Sohn (10).
Er hat Steuerklasse 1 und ich bisher (alleinerziehend gewesen) die 2.
Vorher hab ich Teilzeit gearbeitet und er Vollzeit.

Frage:
Ist es nicht so, dass Verheiratete eher nachzählen mussten? !

Wer kann mir helfen?

LG Katharina

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Da du mit deinem Freund zusammen wohnst, wird das Finanzamt aus deiner Steuerklasse 2 bereits eine 1 gemacht haben. Somit würde sich dann eine Nachzahlung erklären.

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Also ist es egal, ob wir verheiratet sind oder nur in der eheähnlichen Gemeinschaft?
Ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Nachzahlung droht....dann kann man sich ja das Elterngeld echt schenken ????

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Wie viel dir da genau droht oder auch nicht das kann man nur anhand von Berechnungen sehen. Mit der Steuerklasse 2 ist es wirklich nicht einfach, denn diese wird einer Alleinerziehenden sogar schon aberkannt sobald ein volljährige Kind in der Wohnung lebt, und es in der Theorie Einkünfte haben könnte.

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So pauschal wird Dir niemand helfen können. Dazu müsste man viel mehr wissen. Von wem hast Du überhaupt die Information? Ist diese qualifiziert?

Und ja, theoretisch kann es auch bei Steuerklasse 1 zu einer Nachzahlung kommen, wenn Arbeitslohn/MuSchuGeld und Elterngeld alles in ein Jahr fällt. Das Elterngeld erhöht dabei den Steuersatz für den Arbeitslohn, so dass der Lohnsteuerabzug zur Deckung eventuell nicht ausreicht. Die Nachzahlung wird aber dennoch deutlich geringer sein, als das ausgezahlte Elterngeld.

Der zweite Punkt ist der Wegfall des Alleinerziehendenentlastungsbetrages (Unterschied zwischen StKl. 2 und 1). Auch dadurch könnte die Steuerbelastung etwas höher ausfallen.

Ich würde Dir raten, das Ganze ggf. mal rechnen zu lassen oder selbst zu berechnen. Lohnsteuerhilfevereine sind hier gute Adressen und auch nicht allzu teuer. Dann weißt Du was auf Dich zukommt und ob tatsächlich etwas auf Dich zukommt.

Viele Grüße

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Danke für die Antworten.

Jammer-Post ist übertrieben, wenn es um die Existenz der Familie und deren Finanzstatus geht.

Selbst wenn ich das alles vorher gewusst hätte, hätte ich nichts zurücklegen können.

Letztlich wollte ich nur Antworten und natürlich hab ich auch so eine Steuetfachfrau...

LG

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Die Wahrscheinlichkeit das du soooooo viel Nachzahlen musst halte ich für gering. Es kommt natürlich stark darauf an wann du das Elterngeld bekommen hast. Ob du wieder nach dem 1 Jahr arbeiten gehtst etc. Aber es ist doch inzwischen allgemein bekannt das es durch den Progressionsvorbehalt zu einer Nachzahlung führen kann. Garantiert ist das ja nicht!

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Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gestreckt...bekomme rund 800 €- aber eben durch die 2 Jahre nur 400 im Monat

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Ja ok und welche Monate? Ist ja ein Unterschied ob von Juni bis Juni oder Februar bis Februar etc.

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Hallo,
da ihr beide nicht verheiratet seid und dein Einkommen bei 800 EUR Elterngeld auch nicht so hoch vor der Elternzeit war, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass du was nachzahlen musst.

LG

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Danke...ich hab vorher ja nur Teilzeit gearbeitet - deshalb ist das Elterngeld so wenig.

:) Danke für die Info

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Hallo

1. Elterngeld wird unter Progressionsvorbehalt bezahlt
2. ja deine Stkl 2 wird zur 1 weil du mit deinem Freund zusammen wohnst
3. Hast du deine Steuererklärung für dich alleine gemacht oder die vom Freund gleich direkt mit dazu? Geh doch zum Finanzamt und frag nach wie es dazu kommt. Bedenke das du nun auch noch Vorauszahlungen leisten musst. Sprech mit Steuerberater ob dagegen Widerspruch möglich ist binnen der 14 Tages Frist

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Wir haben vor kurzem auch unsere Steuererklärung gemacht.

Nicht verheiratet, beide Lohnsteuerklasse 1, ein Kind von 1 1/2 Jahren.
Wie müssen trotz Elterngeld nichts zurückzahlen.