Begleiteter Umgang der Kindsmutter

Hallo ihr Lieben,

Ich weiß gar nicht so genau, ob ich hier richtig bin und überhaupt Antworten bekommen werde.

Und zwar geht es darum, dass ich seit vier Jahren mit meinem Partner zusammen bin und seit drei Jahren lebt sein Sohn auch bei uns. Sein Sohn ist nun fünf Jahre (Wird dieses Jahr 6).

Mein Freund hat das alleinige Sorgerecht vom OLG zugesprochen bekommen, da die Kindsmutter nicht erziehungsfähig sei und Kindeswohlgefährdung bei ihr herrsche.

Sie hat Borderline vom Typus impulsiv und war eine ganze Zeit lang in Therapie. Nun sei sie aber, lt. Ihrer Aussage, austherapiert.

Für die nicht wissen, was das für eine Krankheit ist: :-)
"Die emotional instabile Persönlichkeitsstörung (impulsiver Typ) ist durch ein impulsives Verhaltensmuster mit intensiven, instabilen Gefühlen und geringer Impulskontrolle gekennzeichnet. Betroffene denken meist nicht über die Konsequenzen ihres Verhaltens nach und handeln nicht vorausschauend. Insbesondere, wenn sie von anderen Personen Kritik für ihr Verhalten erfahren, können sie sehr aggressiv und mit Wutausbrüchen reagieren. Bei ihren Mitmenschen gelten impulsive Personen deshalb als launisch, aufbrausend und unberechenbar. Sie haben Schwierigkeiten bei Enttäuschungen oder Frustration ihre Gefühle zu kontrollieren und verlieren daher schnell die Beherrschung. Darauf folgen oftmals Scham und Schuldgefühle."

Dieses Verhalten haben wir auch schon sehr oft in den letzten Jahren zu spüren bekommen. Zum Beispiel stand eines Tages das Jugendamt bei uns vor der Tür wegen Kindeswohlgefährdung. Wir würden angeblich den Kleinen im Keller einsperren, wenn er zur Kindsmutter "Mama" sagen würde, anstatt zu mir. :-( :-(

Natürlich war das Quatsch und das hat die Dame vom Jugendamt zum Glück auch schnell gemerkt. Als wir die Kindsmutter darauf angesprochen haben, hat sie alles geleugnet. Sie wäre nie zum Jugendamt gegangen und wir würden lügen. Da hat selbst die Jugendamtdame nicht schlecht geguckt. :-)

Sie möchte nun Umgang mit ihrem Sohn haben. Nun wurde vom Gericht beschlossen, dass sie den auch haben darf. Allerdings nur, wenn sie Initiative zeigt und diesen selber beim Jugendamt beantragt und zusätzlich die Therapie weiter macht. Denn laut dem Gutachten ist sie alles andere als austherapiert.

Wenn ihr wüsstet was alles in dem Gutachten stand, würden sich euch die Fußnägel hochkräuseln... :-( Der Gutachterin ist noch nicht klar, ob die Kindsmutter wirklich Interesse an ihrem Kind hat oder nur Machtspielchen spielt.

Die Gerichtsverhandlung war jetzt vor 7 Wochen. Bisher hat sie nichts beim Jugendamt beantragt lt. Gericht.

Hat jemand Erfahrungen mit begleiteten Umgang? Wie lange dauert es bis der begleitete Umgang stattfindet? Was kommt auf einen zu, wenn man das selber beim Jugendamt beantragt? Kosten, Zeit etc.
Was passiert, wenn sie wie bisher gar nichts beantragt? Noch hat das Gericht ja keinen Beschluss aufgesetzt. Sie wollen ja sehen, dass von ihr was kommt. Kann das Gericht dann doch noch den Umgang ausschließen?

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Begleiteter Umgang ist eine Hilfe zur Erziehung und muss beim Jugendamt beantragt werden, wobei die Kindesmutter hier nur Kontakt zum Jugendamt aufnehmen kann, den Umgang beantragen kann nur der sorgeberechtigte Elternteil, also der Kindesvater.
Kosten tut das ganze nichts.
Bei uns läuft das so ab, dass der begleitete Umgang von einem externen Träger z.B. Diakonie durchgeführt wird. Da gibt es dann ein Vorgespräch mit beiden Elternteilen, so dass die aktuelle Situation besprochen werden kann.
Dann finden erst ein oder mehrere Termine nur mit Kind statt, damit das Kind vertrauen zu der Person aufbaut die beim begleiteten Umgang dabei ist. Erst dann wenn das Kind bereit ist, gibt es den ersten Kontakt mit der Mutter und das auch unter ständiger Begleitung.

Ich würde erstmal abwarten ob die Mutter von sich aus aktiv wird. Wenn nicht müsste die Mutter ja auch erstmal wieder nen Antrag bei Gericht auf Umgang stellen wenn das Gericht noch keine Beschluss angefertigt hat.

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Vielen Dank für deine Antwort. :-)

Also das mein Freund den Umgang beantragen soll, hat das Gericht jetzt zumindest nicht gesagt. Es hieß nur die Kindsmutter soll zum Jugendamt gehen und den begleiteten Umgang anbahnen. Das sei aber noch nicht passiert. Solange sie das aber nicht gemacht hat, gäbe es auch keinen Umgang.

Würde das Jugendamt denn auf uns zukommen, wenn sich die Kindsmutter bezüglich Umgang melden würde? :-)

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Ja das Jugendamt würde sich auf jeden Fall bei euch melden.
Aber wie gesagt offiziell muss das dann der Kindesvater beantragen, da er das alleinige Sorgerecht hat.
Aber normalerweise hätte im Gerichtsverfahren doch auch jemand vom Jugendamt anwesend sein müssen, war das nicht der Fall?

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Vielleicht findet ihr bei www.vatersein.de auch noch Ratschläge.

LG Küstenkönigin