Wann kann man nach der Scheidung heiraten?

Hallo :)
Ich hätte da ein paar Fragen bezüglich Scheidung/wieder neu heiraten...Mein Mann und ich leben seit über 2 Jahren getrennt und ich habe vor 2 Monaten die Scheidung gegen seinen Willen eingereicht (Er ist zwar in einer neuen Beziehung,will sich aber nicht scheiden lassen).
Mein Anwalt sagte das ganze würde jetzt relativ schnell gehen und in 8 Wochen wäre das dann durch...Gründe sich zu weigern hätte mein Mann nicht,eben dadurch das wir schon so lange getrennt leben und er in einer neuen Beziehung ist seit einigen Monaten...Jetzt rein Interessehalber (Man weiß ja nie *lach*)Wie schnell kann man nach der Scheidung erneut heiraten?...Einige sagen man muss auf das Rechtskräftige Urteil warten,andere wiederum das man nicht warten braucht wenn bei der Scheidung auf Rechtsmittel verzichtet wird...Wie schaut es denn nun wirklich aus?

LG <3

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Also erstmal ist 8 Wochen echt nen knappes Zeitfenster was dein Anwalt da angibt. Wir bzw mein Exmann hat die Scheidung Anfang Feb 2013 eingereicht und Ende Juli 2013 hatten wir den Gerichtstermin weil der Versorgungsausgleich so elendig lange gedauert hat.

Da wir auf Rechtsmittel und Widerspruchszeit verzichtet haben, war unser Scheidungsurteil sofort Rechtskräftig und wir hätten sofort wieder heiraten können. Mein Exmann hat das dann auch 4 Wochen später getan.

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Das ist kein Widerspruch. Wenn alle auf Rechtsmittel verzichten dann ist die Scheidung eben sofort rechtskräftig. Sonst tritt die Rechtskraft eben erst später ein.

LG

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Du könntest erst wieder heiraten, wenn du rechtskräftig geschieden bist. Diese Urkunde musst du nämlich vor der nächsten Heirat einreichen!

Wenn dein Mann sich nicht scheiden lassen will, dann kann er das auch künstlich in die Länge ziehen, indem er einfach nicht unterschreibt. Bei meinem Schwager bestand nämlich bis vor kurzem ein solches Problem. Nur dass er mit der noch-verheirateten Dame ein Kind bekommt und das sollte dann schon seines sein und nicht das ihre Noch-Ehemannes.

Auf die Unterschrift des Noch-Ehegatten hat Frau über ein Jahr gewartet.

Ansonsten musst du drei Jahre abwarten, dann kann die Ehe auch geschieden werden, selbst wenn dein Noch-Ehemann partout nicht unterschreiben will. Die Trennung muss aber vor Gericht bewiesen sein, denn dadurch errechnet sich der "Trennungszeitraum". Ansonsten gilt der Antrag auf Ehescheidung als Beginn- wäre ja blöd, wenn man doch schnell wieder heiraten möchte.

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hallo,

sobald du ein rechtskräftiges Urteil hast, kann man wieder heiraten. zum thema versorgungsausgleich. da kann dein nochmann versuchen das verfahren in die länge zu ziehen, indem er nicht so recht mit macht.

ich kann dir nur raten den versorgungsausgleich abzutrennen. das bedeutet, dass die ehe dann schnell geschieden werden kann und über den versorgungsausgleich wird dann später noch entschieden. hab ich meiner cousine damals auch geraten, als ihr ex nicht geantwortet hat.

Grüße

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Hi,

8 Wochen bis zum Scheidungstermin halte ich für illussorisch.

Das kann höchstens dann klappen, wenn sich alle einig sind und Ihre Rentenangelegenheiten schnellstmöglich klären. Und dann muss das Gericht gerade dann noch einen Termin frei haben.

Wenn der Partner sie Scheidung gar nicht will, kann er das ganz schön rauszögern.

Im Notfall kann man zwar die Rentenangelegenheiten von der Scheidung abkoppeln, allerdings kenne ich die Vorraussetzungen dafür nicht.

Wenn der Partner auf Rechtsmittel verzichtet, braucht Du aber wenigstens das Urteil in dem dies drinnen steht. Andernfalls muss man die Rechtskraft abwarten (d.h. Dein Ex-Mann hat dem Scheidungsbeschluss innerhalb eines Monats ab Zustellung der Scheidung (Posteingang) nicht widersprochen.)

Ich denke mal ein halbes Jahr ist realistischer, wenn er nicht will evt, auch eineinhalb Jahre.

Dann braucht man auch noch den Termin beim Standesamt um die Ehe anzumelden und heiraten zu können. Meist braucht es da auch noch ein paar Wochen. Aber man kann sich ja schon mal vorab infomieren, welche Unterlagen noch so gebraucht werden.

Ich drücke Dir die Daumen, das Dein Nochmann ein Einsehen hat und aktiv mitwirkt.

VG lachris

PS: Falls Du fragen solltest weil Du schwanger bist, lass Dich beim Standesamt oder Jugenamt über die qualifizierte Vaterschaftsanerkennung aufklären. Macht die Vaterschaftsanerkennung am Besten vor der Geburt!
PPS: Falls Du (noch) nicht schwanger sein solltest, es aber in Erwägung ziehst, ist es aus bürokratischer Sicht wesentlich einfacher die Scheidung abzuwarten.

Sorry, ich will nichts hinein interpretieren, aber ich habe berufmäßig damit zu tun und warne lieber vor, als dass es hinterher unangenehme Überraschungen gibt. Der Ehemann ist nämlich vor dem Gesetz Vater des Kindes.