Resturlaub, ändert sich was, wenn Baby zu früh kommt??

Hallo ihr Lieben!

Wie ich den Resturlaub errechne weiß ich! Die Gesetztsgrundlagen dazu auch.
Ich weiß auch, dass wenn mein Bauchzwerg früher zur Welt kommt, dass sich dass auf die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt nicht auswirkt!

Aber ich habe keine definitve Aussage darüber finden können wie sich das auf den Resturlaub auswirkt!

Warum ich überhaupt frage?!?!

Weil mich die neue Buchhalterin angestänkert hat, von wegen wenn Mausi zu früh kommt und ich nehem meinen kompletten Urlaub, dann hätte ich mehr Urlaub als mir zustünde und ich solle maximal die hälfte nehmen!

:-[

Ich habe jetzt noch 22,5 Tage Resturlaub und wenn ich die vor meinen MuSchu nehme, dann habe ich Mittwoch Mittag meinen letzten!

Kann mir eine von Euch bitte, bitte helfen?!?!?


Danke!!!


LG
Barbara

1

Also soviel ich weiß wird der Resturlaub auf den ET Monat ausgerechnet wenn du 14 oder 15 Tage im Monat dabei bist dann bekommst du den Monat noch mit angerechnet, wenn du z.b. am 10.08. ET hast wird der August nicht mehr mitgerechnet, aber wenn du am 20.08. ET hast wird der August anteilsmäßig mitgerechnet.

Abzüge bei vorher geborenen Kinder hab ich noch nie gehört, du bekommst ja auch nicht mehr wenn das Kind später kommt bzw. wie vorhin erklärt du dein Kind am 20.08. ansatt am 10.08. zu Welt bringst das der August dann mitgerechnet wird.

2

Ach ja, der Mutterschutz wir ja auch auf 6 Wochen vor der Geburt gerechnet, wenn du Pech hast kommt das Kinder aber vielleicht gleich nach der ersten Woche, da sagt ja auch keiner, die restlichen 5 Wochen bekommst du hinten zu deinen 8 Wochen drangehängt.

Wenn du früher entbindest sind ja auch die 8 Wochen danach schneller rum für den Arbeitgeber da der Termin früher war.

So ein Zirkus, ist ja nicht zu glauben, mit was für Problemen sich die Leute (deine Buchhalterin) auseinandersetzten. Sollen doch in ihrem eigenem Kram Probleme wälzen. Furchtbar solche Leute, oder?

5

Das war einmal... heute bekommt man die 5 Wochen tatsächlich hinten dran ;-)

weiteren Kommentar laden
3

#klatsch Was manche Leute so verbreiten... Mutterschutz gilt ab 6 Wochen vor dem errechneten ET und ab da an 14 Wochen (oder bis 8 Wochen nach der Geburt, falls das Kind nach dem errechnetem ET kommt). Und bis dahin errechnet sich auch Dein Urlaubsanspruch. Wie soll Dein Urlaubsanspruch da weniger werden?
Und falls es ein Frühchen wird, verlängert sich der MuSchu auch nochmal.

Nimm Deinen Urlaub und genieße ihn!

Einen schönen Resturlaub!!!

Kirsten

4

Lass mich raten.... Die neue Buchhalterin ist der Ersatz, der für Dich Deine Arbeit erledigt?!?

Ich glaube über Deine Urlaubsregelung kann nicht sie, sondern nur Dein Chef entscheiden!!!!!

Habt ihr eine Perso Abtlg.? Die müssten es wissen.

Das Thema Urlaub ist diesbezüglich nicht im Gesetz geregelt, das stimmt. Es ist eine Verhandlungssache zwischen Dir und Deinem AG.

#herzlich, Janette




7

:-D

Na da habe ich ja was "los getreten"!

Sie ist von der Zeitarbeit... und sie hat quasi die selben Aufgaben wie ich, nur für andere Accounts.

So, unsere Hauptbuchhalterin ist nun gegangen und da sie Ausgebildet ist und ich "nur" in diesen Bereich "gerutscht" bin, hatte sie angefangen mir ihre Arbeiten auch auf's Auge zu drücken! Weil das Thema sehr komplex ist und ich seit über 5 Jahren im Betrieb bin - und meiner Meinung nach hat sie es auch noch nicht 100 Pro geblickt......
Den Zahn habe ich ihr aber schnell gezogen, weil es SO nicht läuft!!

Und das scheint ihr versuchter Rachefeldzug zu werden!

Für eine Personal Abeilung sind wir zu klein, einen Betr. Rat hat sich noch keiner getraut zu gründen! *lach*

Daher wäre es jetzt wichtig auf ein Stück Papier zeigen zu können und sagen zu können:

Hey, am 01.09. ist mein ET, am 21.07. beginnt der MuSchu.
Und selbst wenn Mausi beschließt einen Monat zu Früh zu kommen, so wirkt sich das nicht auf meinen Urlaub aus!

Stänker Ziege!!! #aerger


Bin dankbar für jeden Hinweis und Input!!! Und #danke

8

Ich kann Deine Frage sehr gut verstehen.

Du hättest Deinen Resturlaub ja rein theoretisch auch schon im März komplett abnehmen können. Wäre Dein Zwerg dann schon 9 Wochen zu früh gekommen, wäre ja alles nach vorne gerückt.......

Mmmmhhhh..... 01801/907050 Infotelefon zum MuSchu und alles drum herum. Tgl. 9 - 18 Uhr, 3,9 Cent pro angefangene Minute.....

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

Die Originalbroschüre vom Familienministerium.....

Habe da auch schon angerufen und die haben mir sehr weiter geholfen!!!! Ist das Infotelefon des Familienministeriums. Die schicken Dir auch die Passagen, die auf Deine Frage zutreffen.

:-)

9

Super lieb!!!


Danke schöööön!! #liebdrueck