Elternzeit - Wie beantrage ich am schlauesten?

Hallo liebe Kugelbäuche,

ich möchte zunächst ersteinmal 1 Jahr Elternzeit nehmen und danach, je nach dem wie sich alles entwickelt Teilzeit arbeiten. Vielleicht will mein Schatzi auch das zweite Jahr zu Hause bleiben. Bei meinem Arbeitgeber stehen gerade Fussionsverhandlungen mit einer anderen Verwaltung an, so dass ich nicht genau weiß, wie mein Arbeitsplatz sich im Jahr 2007 entwickelt.

Wie beantrage ich nun am schlauesten die Elternzeit. Erstmal für 1 Jahr? Kann ich dann immer noch verlängern?

Oder ist es schlauer gleich für 2 Jahre mit der Option auf Teilzeitarbeit im 2. Jahr zu beantragen? Da könnte es mir doch passieren, dass der AG sagt: Tut mir leid, wir haben dich erst ab 2008 wieder auf dem Plan. Oder?

#kratz

Nicole (27. SSW)

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Hallo,

ich würde die Elternzeit erst einmal für 1 Jahr nehmen. Verlängern kannst Du diese Zeit auf jeden Fall. Du wirst von Deinem AG vor Ablauf des ersten Jahres angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, wann Du die Arbeit wieder aufnimmst. Bis dahin hast Du Zeit, Dir zu überlegen, was Du möchtest. Ich werde das jetzt beim zweiten auch so machen. Ich mache allerdings 2 Jahre und das dritte nehme ich dann, wenn das kind zur Schule kommt.

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Hallo,
es ist schlauer für 1 Jahr zu beantragen. Du kannst vor Ablauf des Jahre nochmal verlängern, glaube 8 Wochen vorher. Das kann Dir keiner ablhnen. Du kannst auch eher wiederkommen, das muß man lgub ich 4 Wochen vorher ankündigen. Aber das gibtr oft Probleme, wegen Vertrag der Vertretung.
Günstig ist aber 1 Jahr auch deshalb, weil man dann mehr Erziehungsgeld kriegt.
LG, Sabine

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Ihr habt es gut... ich muss meine Elternzeit für exakt 2 Jahre festlegen. Und wenn ich es sage, ich will wieder nach 1 Jahr arbeiten gehen - dann MUSS ich gehen - kann nicht einfach so verlängern, egal was ist... das gleiche natürlich mit 2 Jahren beantragen - dann DARF ich nicht eher schaffen gehen... ganz schön armselig von meiner Fima... (obwohl die schon gut 2000 Mitarbeiter hat)... #augen

Dazu kommt noch, dass es kein Teilzeit gibt... entweder Vollzeit oder "weg mit Dir"...

Und an Deiner Stelle würd ich es auch so machen, dass Du erst 1 Jahr beantragst und dann wenn natürlich möglich ggf. verlängerst!

Viele Grüsse
Joanna 34SSW

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Hab nochmal nachgeschaut, es bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers, wenn man nach 1 Jahr verlängern will od3r statt zwei Jahren nur ein Jahr zuHause beleiben möchte. Bei meinem Arbeitgeber war beides aber immer möglich. Erkundigt Euch bei Eurer Firma, Betriebsrat, und Müttern. Mein Arbeitgeber scheint da sehr klöant szu wein, aber mit Anführung von Gründen, können die einem das auch oft schlecht ablehnen.
Merh Erziehungsgeld gibt es deshalb, weil man dann die Budget-Form wählen kann. Sonst sinken die Einkomensgrenzen und im Zweiten Jahr beliben nur noch einige Euro übrig, wen überhaupt. Auch das hben mir Kolleginen aus ihren Erfahrungen so geschildert.
Einen Anspruch auf Teilzeit arbeit ( mindestens 15 Stunden, maximal 30) hat man während der Elternzeit definitiv, wenn es mehr als 15 Angestellt im Betreib gibt und man mit Antg auf Elternzeti dies anmeldet.

Jede Menge Gesetzestexte und auch zu bestellende Broschüren gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

www.bmfsfj.de
Beim Amt für Versorung und Soziales des Bundeslandes bekommt man auch Hilfe, die Anträge sind oft ziemlich ätzend.
LG, Sabine

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Vielen Dank für Eure Hilfe #freu


Ich denke ich werd zunächst ein Jahr nehmen und dann unter Umständen verlängern.

Gruß
und #liebdrueck

Nicole