Vaterschaftsanerkennung vor Gericht?

Hallo Ihr!

Meine Frage wäre, mein Ex. hat sie Vaterschaft nicht anerkannt. Jetzt hat das Jugendamt mir geraden es per Gericht einzuklagen. Am Donnerstag habe ich den Termin vor Gericht. Ich bin mir ziemlich sehr das er nicht auftaucht. Was pasisert dann? Neuer Termin? Versäumnisurteil? Aber wie wollen die das Feststellen das er der Vater ist. Wie läuft der Gerichtstermin überhaupt ab.

Danke im Vorraus für Euere Antworten


MFG Kirschtorte

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Hallo,

es handelt sich also um eine Klage von dir (oder dem Jugendamt) zum Zwecke der Feststellung der Vaterschaft?

Zunächst denke ich nicht, dass die bei dem Termin schon irgendwas feststellen wollen (der Richter wird ja nicht selbst eine Blut- oder Speichelprobe nehmen und schon gar nicht untersuchen...), sondern sie werden die Parteien anhören und dann ggfs. einen Vaterschaftstest anordnen.

Ob sie den dann schon am Donnerstag anordnen, auch wenn dein Ex nicht erscheint, oder einen Ersatztermin anberaumen, hängt davon ab, wie der Familienrichter drauf ist und ob sich dein Ex wenigstens die Mühe macht, eine Entschuldigung zu erfinden...

Jedenfalls wird dann bei begründeter Vermutung der Vaterschaft ein Vaterschaftstest durch ein vom Gericht ausgewähltes Labor angeordnet. Wenn er sich dem entzieht, wird's ziemlich ungemütlich für ihn: Zwangsgeld, später zwangsweise Vorführung zum Zwecke der Blutentnahme... da kommen eine Menge Kosten zusätzlich zum Unterhalt auf ihn zu, wenn er der Vater ist!

Liebe Grüße,
Dany

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Hallo kirschtorte28,

normalerweise macht doch das Jugendamt per Beistandschaft eine Vaterschaftfeststellung für unverheiratete Mütter. Warum hast Du die das nicht machen lassen?

Wenn er nicht erscheint, wird ein Vaterschaftstest angeordnet. Dann wird ein Termin dafür angeordnet. Wenn er da nicht erscheint, wird er zwecks Vorführung dafür verhaftet. Wenn die ihn nicht finden, hat er einen fortwährenden Haftbefehl am Hals.
Wird alles dann ziemlich teuer.
Er muß psychisch krank sein.

MfG krypa

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Hallo,

Ich habe kurz nach der Geburt beim Jugendamt eine Bestandschaft eingerichtet. Die haben ihn dann angeschrieben, einmal hat er es abgestritten, da zweitemal anerkannt. Aber die bruachen die Unterschrift auf der Urkunde und da ist er nicht vorbei gekommen. Laut der Tussi vom Jugendamt. Dann meinte sie das man jetzt nur noch Klage einreichen könnte. Für mcih hörte sich das so an, das mir gar kein anderer Weg bliebe, sonst würde mir das Jugenamt, den Vorrschuss nicht weiter zahlen. So habe ich das Verstanden.
Also habe ich Klage eingereict. Die Bestandschaft vom Jugendamt ist am Donnerstag auch dabei.

Vielen Dankf für Deine Antwort