Kündigungsfrist in der Probezeit wenn keine Angaben dazu im Vertrag?!?

Ich überlege, meine Stelle im Anerkennungsjahr (Berufspraktikum, Studiengang Sozialpädagogik) zu kündigen, um eine andere Stelle annehmen zu können, die mir mehr Möglichkeiten und Perspektiven bieten würde.

In meinem Vertrag steht, dass die Probezeit drei Monate dauert (da bin ich noch drin); von einer Kündigungsfrist steht da nichts.

Weiß jemand, wie das dann geregelt wird?

Da ich mich noch nicht 100%tig entschieden habe, habe ich "Hemmungen", meinen Arbeitgeber danach zu fragen. Denn was, wenn ich dann doch bleiben möchte? Macht nicht so einen tollen Eindruck, vorher Erkundigungen zur Kündigungsfrist eingeholt zu haben ;-)

Danke und viele Grüße,
Sabine

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Huhu!!


Hier ein Link, der fast Gold wert ist, auch für viele weitere Fragen.


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Gruß

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Ich werd´s mir merken und falls du mal eine Frage hast...

Gruß zurück

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http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

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also normalerweise gibt es nach der probezeit wie in allen firmen (gesetlich geregelt??) 3 monatige kündigungsfrist,
u in der probezeit kannst du ja ohne angaben von gründen jeder zeit gehen, so bin ich mal informiert...

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Ihr Lieben, ich wollte sicher nicht, dass ihr euch hier die Köpfe einschlagt #liebdrueck und ich wollte euch auch nicht für mich denken und suchen lassen... Es ist nur so gewesen, dass ich wirklich in einem Zwiespalt war: Soll ich das Personalbüro anrufen und fragen? Was wenn die dann sofort bei meiner Chefin anrufen und ihr brühwarm erzählen, dass ich mich nach der Kündigungsfrist erkundigt habe... Das macht in der Probezeit (obwohl sie ja dazu da ist, zu gucken, ob`s passt) sicher keinen dollen Eindruck ;-)

Trotzdem habe ich es gestern dann doch gewagt, auch einfach deshalb, weil ich die Angaben im Netz zum Teil wiedersprüchlich fand und da nichts handfestes für mich rauslesen konnte. Entweder hüh oder hott; irgendwas zwischen 0 und 28 Tagen. Für die Planung einer Anschlussanstellung, falls ich mich zur Kündigung entschließe, hätte das ja nicht gereicht...

Also um die Spannung nicht ins Unerträgliche zu steigern ;-) : Wenn ich in der Probezeit gehen möchte, reiche ich meine Kündigung schriftlich ein, Beweggründe muss ich nicht erklären und (jetzt kommt`s #aha ): Ab dem nächsten Tag bin ich wieder frei. Eine Kündigungsfrist gibt es für mich nicht; höchstens wenn ich sie meinem Betrieb selbst geben möchte, damit sie sich nach Ersatz umsehen können und nicht plötzlich ohne eine Kraft dastehen...

Liebe Grüße
Sabine