Urlaub zwischen MuSchu und Elternzeit bei befr. Vertrag

Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage bezüglich Elterngeld und Urlaub.
Und zwar habe ich einen befristeten Vertrag bis Dez. 2020 unser Kind wird vorraussichtlich Anfang April geboren. Nun habe ich vorraussichtlich aus 2019 noch 20 Urlaubstage für nächstes Jahr übrig. Die Frage ist nun ob ich den Urlaub vor dem Muschu nehme oder erst danach um so möglicherweise einen Monat mehr volles Gehalt zu beziehen. Jetzt hab ich oft gelesen, dass man den Urlaub nach der Elternzeit nehmen soll weil man sonst Elterngeld verliert. Meine Elternzeit wird aber bis zum Ende des Vertrages gehen also greift dies nicht.
Meine Frage ist jetzt ob sich das volle Gehalt nach Muschu negativ auf das Elterngeld auswirken kann.

Sorry für den langen Text.
Liebe Grüße Lotte

1

Du wirst nie wieder dort arbeiten? Arbeitest du jetzt?

Oder, wie schaffst du es im 2019 so wenig Urlaub zu nehmen, gerade in der Schwangerschaft? Bist du ihm Beschäftigungsverbot?

Insbesondere während des Elterngeldbezugs, würde ich keinen Urlaub nehmen. Er müsste dir, sofern du keinen Raum hast ihn zu nehmen, dir ausgezahlt werden. Ohne Beschäftigungsverbot hast du natürlich noch Zeit und ich denke, dein AG hat das Recht diräch aufzufordern ihn vor dem Mutterschutz zu nehmen.

2

Nein so wie es aussieht werde ich nicht wieder angestellt. Ich arbeite auf einer Projektstelle welche durch Drittmittel finanziert ist.
Ich habe zweimal dieses Jahr Urlaub genommen, wurde aber leider beide male krank. Dazu hatte ich noch Urlaubstag aus 2018. Ich bin nicht im Beschäftigungsverbot. Mir geht's nur ziemlich gut. Habe kaum Beschwerden. Wie es natürlich in den nächsten Wochen wird weiß ich nicht. Bin jetzt in SSW 12.

3

Also, Urlaub ist im Allgemeinen zu nehmen. Das ist auch deine Verantwortung. Und wenn deine Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist, wirst du vermutlich feststellen, dass das eine gute Idee ist.

Nicht genommener Urlaub wäre in deinem Fall auszuzahlen. Ich bin mir nicht sicher, on es unmöglich ist, aber zwischen Mutterschutz und Elternzeit schiebt man normalerweise keinen Urlaub ein, was eventuell an den Regeln liegt, wie Elternzeit zu beantragen ist. Man muss sich vorab festlegen für das 1. und 2. LJ. Das exakt zu timen, damit der Kündigungsschutz nicht ausfällt und gleichzeitig nicht sinnlos Elterngeld aufzugeben, ist lästig und sinnlos, wenn man Urlaub vor Beginn des Mutterschutz nehmen oder ihn bei Vertragsende auszahlen lassen kann.

Vielleicht habe ich dich auch missverstanden.

weiteren Kommentar laden