Elternzeit vorzeitig beenden

Hallo :)
Ursprünglich wäre ich jetzt noch bis Mai 2020 in Elternzeit ,möchte aber ab Januar 2020 wieder Teilzeit arbeiten (habe da schon eine Stelle in Aussicht) .( Elterngeld hatte ich nur auf ein Jahr auszahlen lassen und die Elternzeit auf zwei Jahre Aufgeteilt , sprich meine aktuelle Elternzeit ist undbezahlt )
Jetzt kommt meine komplizierte Situation
Ich werde bei meinem aktuellen Arbeitgeber nicht Teilzeit arbeiten können es ist ein Zweimannbetrieb und Aktuell arbeitet seine Tochter mit ihm
Würde deswegen gerne diese neue Arbeitsstelle ab Januar antreten.
Hat jemand vielleicht eine ähnliche Situation gehabt? muss ich meine Elternzeit vorzeitig kündigen ? Soll ich mit meinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vornehmen ?
Ich sag schon mal danke !

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"muss ich meine Elternzeit vorzeitig kündigen ? Soll ich mit meinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vornehmen ?"

Weder noch. Du beantragst Teilzeit in Elternzeit bei deinem bisherigen AG, mit der Bitte, bei Ablehnung die Teilzeit bei einem anderen AG zu genehmigen.
So bleibt dein alter Vertag erstmal bestehen und du kannst in Ruhe den neuen Job "testen".

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So würde ich es auch machen.
Ich würde meine Elterzeit beim alten AG sogar auf 3 Jahre verlängern und gleichzeitig die Teilzeitarbeit bei der anderen Firma mitteilen / anmelden.
So hast du in Ruhe Zeit zu testen und die Option nach 3 Jahren doch wieder voll zum alten AG zu gehen oder ihn nach 3 Jahren um eine Reduzierung der AZ bitten. In so kleinen Betrieben jedoch keine Pflicht aber das weißt du ja.
Solltest du dir sicher sein dort aufhören zu wollen kannst du ganz regulär mit deiner Kündigungsfrist auch während oder zum Ende der Elternzeit kündigen.
LG

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Zum Ende der Elternzeit muss man nur beachten, dass es eine verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt.

Vg Isa

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Wenn jetzt schon klar ist, dass die dich nicht in Teilzeit wollen, willst du da doch auch nicht wieder zurück oder? Bekommst du bei deinem neuèn AG einen unbefristeten Vertrag?
Dann würde ich auf dieses Hintertürchen verzichten, ganz normal kündigen und die neue Stelle antreten. M.M.n. macht das einen beschi... Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber, wenn das nur der "Zwischenstopp" ist, bis deine Elterzeit vorbei ist. Bis dahin hast du duch nicht verbindlich auf due neue Stelle gestgelegt und könntest nach Ende der Elternzeit wieder zurück gehen. Fänd ich als Chef nicht so doll...
Außerdem kannst du auch beim neuen AG noch das verbleibende Jahr Elternzeit beantragen - sofern du sie noch brauchst.
Aufhebungsvertrag ist nicht nötig. Du kündigst und damit kündigst du auch die Elternzeit. Ich glaube, dann verfallen alle Monate, die schon beantragt wurden. Kannst aber nochmal googeln, wie das genau ist.

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Nein, nicht in Anspruch genommene Elternzeitmonate verfallen bei Kündigung nicht. Man könnte z.b. auch beim neuen AG seine Elternzeit fortsetzen.

Ich habe beim neuen AG einen Vollzeitvertrag abgeschlossen und gleichzeitig einen Antrag auf Elternzeit eingereicht - setzte dort also meine Elternzeit fort. So beginne ich erstmal Teilzeit, hab aber später das Recht auf Vollzeit. Hat mein neuer AG selbst so vorgeschlagen.

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Ah, ok danke! Für mich selbst interessant. :-)

Ja, aber dann ist das doch die perfekte Lösung und man muss sich nicht krampfhaft an den alten AG hängen.