Studium und nebenjob

hallo zusammen ‚ich hätte eine Frage.

ich habe am 1.03.2022 ein berufsbegleitendes
Studium begonnen. ich arbeite 20 Stunden der
Woche. ich erhalte 350€ im Monat & mein
Arbeitgeber zahlt zusätzlich meine Uni (295®)

Ich habe jetzt meine erste Abrechnung bekommen,
dort steht drauf dass ich nach dem PGS 190
angemeldet bin mit der Entgelt Nummer 0000. Das
bedeutet ja ich bin nur in der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert und habe sonst keine
Abgaben. Ich würde jetzt noch gerne zusätzlich am
Wochenende einen Nebenjob machen.

Ich würde im Monat dort auch nicht mehr als 100 €
verdienen. Das bedeutet ich würde grundsätzlich
nicht über die 450 & Grenze monatlich kommen.
Hat mein Nebenjob und meine Anmeldung nach PGS 190 überhaupt etwas miteinander zu tun? Oder ist es vollkommen in Ordnung dass ich jetzt noch 100€ in einer geringfügigen Beschäftigung arbeite?

Ich weiß auch nicht ob die zwei Beschäftigungen zusammen zählen oder getrennt.

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Du hast doch die gleiche Frage Anfang März schon mal gestellt und keiner konnte dir helfen weil wir deine Verträge nicht kennen.

Lass dir von eurer Lohnbuchhaltung erklären, warum was und wie gemacht wurde. Die kennen deinen Vertrag und stochern nicht so im Nebel wie wir.

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Bei meiner anderen Frage wusste ich noch gar nicht das ich nach dem PGS 190 angemeldet worden bin. Das ist jetzt was ganz anderes als mein vorheriges Wissen das ich ein Werkstudent bin das bin ich nämlich gar nicht ich dachte vielleicht weiß einer hier PS 190 und Nebenjob wie sich das verhält das ist nicht die gleiche Frage, meine jetzige Frage ist konkreter und ich weiß jetzt auch wie ich angemeldet bin und zwar mit PGS 190 und nicht als Werkstudent wie vermutet

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"Für Minijobber mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind - Personengruppe 190 – füllen Sie das Feld mit 0 aus, z. B. „Studenten in einem nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung“."

Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/01_wie_melde_ich_einen_minijobber_an/02_meldung_von_gewerblichen/01_meldung_fuer_450emj/node.html

Oder hier dein Praktikum gut erklärt:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/uv-meldungen-fuer-zwischenpraktikanten_78_303170.html

Wie sich das aber zum Mini-Job verhält, kann ich dir nicht sagen. Das kann dir wie gesagt deine Lohnsachbearbeiterin erzählen oder du fragst mal bei der Minijob-Zentrale nach. Das ist die offizielle Stelle, bei der Mini-Jobs angemeldet werden müssen.

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Guck mal hier unter 2. Der Satz vor dem Hinweis und dann das was unterm Hinweis steht.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-praktikant_idesk_PI42323_HI1629364.html

Liest sich für mich, als ob du ohne Probleme einen zusätzlichen Mini-Job bis 450 Euro ausüben könntest. Die Minijob-Zentrale kann es dir zu 100% beantworten.