Unterhaltszahlung

Hallo , meine Frage wäre wenn der Vater meiner zwei Kinder und ich das mit der Unterhaltszahlung untereinander klären wollen und er 230€ zahlen würde , geht das dann für beide oder müssen es 230€ pro Kind sein?
Denn ich habe einen Brief bekommen wo drin steht der Unterhaltsvorschuss beträgt bis 31.12.2023 187 € und ab 1.1.2024 230 €
Gilt das dann nur für ein Kind oder würde das für beide Kinder gehen?

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Grundsätzlich könnt ihr euch untereinander einigen. Allerdings nur so lange keine Sozialleistungen im Spiel sind.

Sollten der Kindesvater nicht in der Lage sein, mehr Unterhalt zu zahlen, könntest du aufstockende Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.

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Das ist pro Kind. 230€ für Kinder bis 5 Jahren, ab 6 Jahren 301€, ab 12 Jahren gibt es noch eine Erhöhung.

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Wenn ihr das selber klärt müsst ihr auch darauf achten, dass er noch seinen eigenbedarf hat, also ob er sich überhaupt 230€ pro kind leisten kann und dann trotzdem noch sein eigenes Leben finanzieren kann

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Würde es denn gehen, dass 230 für beide Kinder okay wären?

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Die Frage ist ja , ob du bürgergeld etc. Beziehst.... wenn ja dann geht das nicht .. weil Unterhalt als vorrangige Leistung ist ... und da muss er dir den Unterhalt zahlen der dir für die Kinder such zusteht.

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Hallo Kim,
wen du Bürgergeld beziehst sind deine Ansprüche auf Unterhalt nicht mehr allein deine Sache. Das ist auch richtig so meiner Meinung nach. Dein Bürgergeld fällt nicht vom Himmel, es muß aus Steuergeldern bezahlt werden, die andere für dich erwirtschaften. Der Vater deiner Kinder muß also den Unterahlt zahlen, der deinen Kindern zusteht, sofern er das leisten kann bzw. in dem Rahmen, in dem er es leisten kann. Ist das weniger, wird aufgestockt. Quasi unter der Hand auf Unterhalt zu verzichten finde ich keine gute Idee. Geht praktisch ja auch nur, wenn du unter dem Radar noch Einnahmen oder Zuwendungen hast. Bleib ehrlich, laß dich im Zweifelsfall beraten und wenn es irgendwann möglich ist, sieh zu dass du auf eigenen Füßen stehst.
Lieber Grüße!

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Sie könnte auch von ihrem eigenen Bürgergeld die Differenz an die Kinder ausgleichen, wenn ihr so viel daran liegt. Nur muss dann SIE dafür auf einiges verzichten