Problem Wohnung/Haus/Erbschaft

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem, für das ich alleine keine Lösung finde, deshalb schreibe ich hier und möchte eure Meinungen und evtl. Erfahrungen wissen.

Ich habe 4 Kinder alleinerziehend großgezogen, zwei Kinder sind erwachsen und mittlerweile ausgezogen. Ich lebe mit meiner autistischen Tochter (24 Jahre alt), die ich Pflege und meinem jüngsten Sohn 17 Jahre zusammen in einer, von mir gemieteten, 4 Zimmer (Eigentums-)Wohnung mit 80 mm^2.
Diese Wohnung wurde vor fünf Jahren von einer Familie gekauft und uns, wegen Eigenbedarf, gekündigt. In dieser Wohnung leben wir seit 16 Jahren! Nun, nachdem ich gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt habe, habe ich eine Räumungsklage erhalten.

Vor kurzem ist meine Mutter verstorben. Sie wohnte mit meinem Stiefvater in einem Doppelhaus (120 mm^2). In diesem Haus gibt es im oberen Geschoß eine separate, vermietete Wohnung.
Das Familienverhältnis war schlecht. Meine Schwester und ich haben dieses Doppelhaus geerbt.
Mein Stiefvater hat vorgeschlagen, dass er in die kleine Wohnung zieht, dafür dann Miete zahlt und ich mit meinen Kindern in die große Wohnung ziehe. Obwohl das Verhältnis zu meinem Stiefvater eher schlecht war, kann ich mir es gut vorstellen, denn er kennt ja auch das Haus und sein Vorschlag hat mich irgendwie gefreut. In dieser größeren Wohnung könnte ich meine Selbstständigkeit, durch die ich mir zum Bürger- und Pflegegeld etwas hinzuverdiene, besser ausüben, meine autistische Tochter würde sich wohlfühlen und die Räumungsklage wäre hinfällig. Es ist schwierig in der Nähe bezahlbare Wohnungen zu finden
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Aber auf dem Haus ist im Grundbuch eine Zwangshypothek (unter 10000 Euro) eingetragen und meine Schwester möchte ausbezahlt werden, obwohl sie immer Arbeit findet und einen festen Partner hat. Sie versteht nicht, dass ich nicht so viel leisten kann und hat kein Verständnis für die Pflege meiner Tochter. Sie wohnen mit ihrer Tochter sicher in einer Mietwohnung, die von einer Hausverwaltung verwaltet wird. Sie hat gar nichts zu verlieren. Nun versuche ich die Zwangshypothek mit allen Mitteln abzuzahlen.

Meine Frage ist nun, ob ich, wenn die Zwangshypothek gelöscht ist, mit Bürgergeldbezug das Haus beleihen kann (bekomme ich von einer Bank das Geld, darf ich das überhaupt?), um dann meineherzlose Schwester auszubezahlen? Sie könnte mir ja helfen und ihren Teil vermieten.
Kann ich die kleine Wohnung im Haus vermieten? Der Unterhalt für ein Haus kostet ja auch noch, der dann durch die Miete gedeckt wäre. Wenn nicht, weiß ich gar nicht, wie es weitergehen soll. Ich bin so verzweifelt. Hättet ihr da Ideen?

Über eure Antworten freue ich mich!

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Mal abgesehen davon, dass du natürlich keinen Kredit bekommst, hast du Ahnung von Eigentum und Vermietung? Steuerlich? Nebenkosten? Rücklagenbildung?

Deiner Schwester steht das ja nunmal zu. Wie stellst du dir das vor? Du ziehst umsonst ein und sie schaut dumm aus der Wäsche? Sie kann auch nichts für deine Situation.

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Natürlich habe ich mich mit den Kosten auseinander gesetzt.
Es sollte kein Problem sein.

Meine Schwester ist außer einem Bafög Darlehen schuldenfrei. Sie hat nichts zu verlieren.Sie könnte vermieten und bekommt dann monatlich Geld.
Vielleicht kann ich einen großen Teil, um sie auszubezahlen privat leihen. Sie geht nicht leer aus.

Wir verlieren die Wohnung und dann?

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Du bekommst das Haus nicht auf Kosten des Amtes. Egal wie sehr du dir das wünscht.
Du musst die Miete ja auch als Einnahme angeben, und schon bekommst du Probleme beim Bürgergeld. Das wird ja nun angerechnet, als Einnahme.

Echt? Du bekommst Geld vom amt und kannst alle nötigen Versicherungen für ein Haus zahlen? Rücklagen bilden? Alles erneuern was der Mieter bemängelt? Neue Heizung einsetzen wenn sie kaputt ist? Plötzlich eintretende hohe Kosten (bei uns war es diese Woche 1.700 Euro Notdienst in der Nacht) tragen? Das bezweifle ich.

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Nein, mit nur Bürgergeld bekommst du natürlich keinen Kredit. Normalerweise darfst du nicht mal dein Konto überziehen.

Vermieten ist ebenfalls so eine Sache (steuerrechtlich und es zählt zu Einnahmen), davon ab wird Eigentum ja nun auch angerechnet.

Dir mag deine Schwester herzlos erscheinen. Letztlich steht es ihr aber ja nunmal zu. Da jetzt ein Leben Rücksicht nehmen geht auch nicht. Maximal wenn du ihr miete und co bezahlst und sie sich drauf einlasst.

Aber nein, eine Kredit bekommst du niemals.

Davon ab, dass du keinen Kredit bekommst, beinhaltet Eigentum ja nun deutlich mehr als eine Kreditrate.

Bearbeitet von Neenein
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Hallo, danke für deine Antwort.

Es handelt sich dabei aber ja nicht um einen normalen Kredit und die Bank hat ja das Haus in der Hand, falls ich nicht zahle.

Was soll ich sonst tun?

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Völlig Wurscht wie du das siehst. Bürgergeldempfänger bekommen nirgends einen Kredit, und das ist richtig so.

Ich mache das beruflich. Keine Bank will das. Und keine Bank darf das! Und ob dass das Amt so lustig fände wage ich zu bezweifeln.

Kredit ist Kredit, egal wie du es absicherst.

Was du machen kannst? Verkaufen. Oder du und deine Schwester vermieten. Ist aber vermutlich auch auszuraten. Ich denke auch das macht das Amt nicht mit.

Dass da dann Geld kommt, also beim Verkauf, bekommt das Amt auch mit.

Es wird sich also einiges bei dir ändern.

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Off topic: vielleicht ist deine Schwester nicht herzlos, sondern braucht Geld? Und das schneller als sie es mit Miete bekäme?

Mit bürgergeld einen Kredit könntest du erst aufzunehmen versuchen, wenn das Haus dir vorher komplett von deiner schwester überschrieben wird. Aber dann wird sich das Jobcenter melden, es ist da, glaub ich, ein Unterschied, ob das Haus dir schon immer gehört hat und du es selbst genutzt hast, oder ob es während des Bürgergeldbezugs dazugekommen ist. Denke, du wirst verkaufen müssen, und zumindest ein Teil wird dir angerechnet.

Das macht meiner meinung aber auch Sinn, denn wie viele Familien, die für sich selbst aufkommen, haben weder Eigentum (das sie später ihren Kindern vererben können) noch 120 qm. Wäre ein bisschen krass.

Alternative wäre, die autistische Tochter zur Not in einer Tagungsstätte betreuen zu lassen, dem 17jährigen klar zu machen, dass er tagsüber keine Betreuung mehr braucht und zu arbeiten.

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Hallo,
danke für deine Antwort.
Hast du Erfahrung mit Autisten? Meine Tochter akzeptiert keien andere Betreunung und braucht regelmäßig, dass was sie möchte, zu essen da sonst Unterernährung droht und einen Herzfehler hat sie auch. Darf also keinen Stress erleben. Der Umzug wäre schon schlimm genug!

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Wird deine Tochter ganztags von dir zuhause betreut?
Geht sie nicht in eine Werkstätte für Behinderte arbeiten? Oder eine Förderstätte?

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Du wirst keinen Kredit bekommen im Bürgergeldbezug, wäre ja noch schöner…
Ihr werdet entweder marktüblich verkaufen müssen oder wenn deine Schwester nett ist, lässt sich auf eine Ratenzahlung ein, die du leisten könntest, wenn die kleine Wohnung entsprechend Gewinn abwirft.

Ich finde es unmöglich, deine Schwester als herzlos zu bezeichnen.
Es ihr Erbe genau wie deins, warum sollte sie drauf verzichten?
Scheint ja nicht so, dass du irgendwann in der Lage wärst sie auszubezahlen. Sie kann nichts dafür, dass du Probleme hast!

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Wenn ich mehr Platz habe, kann ich meine Selbstständigkeit ausbauen und dann auch mehr verdienen.

Sie verliert ihre Wohnung nicht und hätte einen Partner, der sie ünterstützt. Sie würde immer eine Wohnung bekommen. Wir bekommen keine passende Wohnung.

Wenn das ich klappt, weiß ich nicht, wie es weiter geht! Als unsere Mutter noch lebte hatte sie dieses Geld auch nicht zusätzlich!

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Du hättest das Geld/Haus auch nicht, wenn eure Mutter noch leben würde.
Warum machst du dein Problem, zum Problem deiner Schwester?
Nur weil sie in deinen Augen keine Probleme hat, muss sie doch nicht auf ihre Erbe verzichten?

Deine Probleme mindern nicht ihre Rechte.

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Ich würde mich mal beraten lassen von der Caritas.
Vermietung, Eigentum, Vermögen haben Auswirkungen.

Vielleicht wäre es möglich deine Hälfte auf deine Schwester zu übertragen und du und deine Tochter bekommt im Gegenzug Wohnrecht. Du kannst sie nicht auszahlen

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Was soll die Schwester mit dem Haus, wenn die Tochter und Te Wohnrecht haben?

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Eben. Die tochter ist zudem erst 24, wird also vermutlich noch lange leben. Und wenn sie irgendwann ins betreute Wohnen muss, soll die Schwester ihr das Wohnrecht am Ende noch abkaufen. Darauf würde ich mich auch nicht einlassen.

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Sie ist herzlos, weil sie das haben möchte, was ihr rechtmäßig zusteht?

Albern.

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Aber ich habe Probleme, für die ich auch nicht kann!, sie nicht.
Sie kann mir helfen, tut es aber nicht. Das ist herzlos, was denn sonst!
Es gibt eine Lösung, eine zweite kenne ich einfach nicht!

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Sie kann für deine Probleme allerdings auch nichts.
Offensichtlich hat sie klügere Lebensentscheidungen getroffen als du - wieso sollte sie unter deinen leiden?

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Ich frage mich wie du dir das vorstellst. Du kannst keine 10.000€ stemmen und willst ohne zu verkaufen deine Schwester auszahlen (also ihr den Wert des halben Hauses geben, selbst bei geringem Wert locker 100.000€) plus ggf Erbschaftssteuer, behördliche Kosten, laufende Kosten, Sanierungen. Das können sich die meisten Leute mit Einkommen nicht leisten.. und zusätzlich auch noch das Risiko Vermieter zu sein einzugehen, was sich finanziell je nach Zustand des Hauses vielleicht erst in einigen Jahren lohnt..

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Erbschaftssteuer fällt erst bei 400000 an bei Kindern.

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Muss jetzt weg, mich um meine Tochter kümmern.

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Ehrlich gesagt glaube ich, du veräppelst uns.

Du wirst ja quasi immer schon Bürgergeld bekommen haben. Also wirst du wissen, dass es keinerlei Kredite gibt.
Du weißt, dass das mit weiteren Einnahmen schwierig ist. Aber klar, Miete und dein Nebenerwerb sind kein Problem.

Du fragst so…naiv. Und tust als glaubst du das alles hier nicht.

Und jeder Mensch versteht hier auch deine Schwester. Nur du nicht.

Also solltest du echt sein: Versuch dein Glück, du wirst scheitern. Eine Bank wird nicht einmal ein Gespräch mit dir führen. Sie brauchen nämlich schon alleine mindestens drei Gehaltsabrechnungen…

Kein Kredit.
Deine Schwester hat recht.
Es bleibt nur verkaufen. Und auch das wird dir angerechnet.

Das passt vorne und hinten nicht.