Hang abfangen Grundstücksgrenze - wer ist zuständig?

Hallo,

folgende Situation:
Wir hatten einen Hang zum Nachbarn in ca. 40 cm Höhe. Diesen hatten wir angeböscht und eingesät, so dass nichts abrutschen konnte. Eigentlich wollten wir jetzt auf den Hang eine Hecke setzen.

Nun kamen wir aus dem Urlaub zurück und mussten feststellen, dass der Nachbar sein ganzes Grundstück abgetragen hat und wir nun eine Kante von ca. 80-100 cm Höhe haben.

Der Nachbar sprach uns gestern an, wir müssten nun den Hang abfangen um ein Abrutschen zu vermeiden. Dass es so nicht bleiben kann ist mir auch klar, aber ich bin nicht gewillt auf meine Kosten jetzt eine Stützmauer zu setzen. Wir sprechen über eine Länge von 12 Metern...

Er argumentierte so, dass wir vor 3 Jahren ja aufgeschüttet hätten. Allerdings waren es - wie oben gesagt - höchstens 40 cm.

Das einfachste wäre, sich die Kosten zu teilen, aber das sieht er nicht so.

Wie ist die Rechtslage und welche kostengünstigen Möglichkeiten gibt es, L-Steine fallen aufgrund der immens hohen Kosten für uns raus.

Vielen Dank!

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Diese Frage kann dir hier keiner rechtssicher beantworten. Das kann nämlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Darum rate ich dir dich bei einem Fachanwalt! beraten zu lassen. Das kostet nicht die Welt und ich hatte schon einige Anwälte, die für das Erstgespräch keine Rechnung gestellt haben.

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Normal ist es so, dass der Jenige der das Ursprungsgelände verändert auch zahlen muss. Das habt Ihr anscheinend beide gemacht und somit müsste es ein Gemeinschaftsprojekt sein.

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Naja, sie haben ja schon auf ihrem Grundstück geböscht und damit ihre Aufschüttung baulich abgesichert. Das gleiche muss der Nachbar dann m.E. mit seiner Abgrabung machen.

@TE: Sind das Geländemodellierungen die im Zuge von Neubauten erfolgten? Also sind das genehmigungspflichtige Geländeveränderungen, die Teil der Baugenehmigung sind? Als erstes würde ich dann beim Amt die Baugenehmigung des Nachbarn einsehen, das darfst du als Nachbar wegen berechtigtem Interesse. Und dann würde ich damit zu einem Fachanwalt gehen.

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Trotzdem haben beide etwas am Ursprungsgelände verändert und da kann keiner die Schuld auf den anderen schieben.

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Ach du Schreck.

Ich würde aus dem Bauch heraus genauso argumentieren wie du - er hat den Boden abgetragen, also muss er auch abstützen.
Dass ihr selbst schon (wann?) 40 cm aufgeschüttet habt, könnte euch jetzt aber wirklich buchstäblich auf die Füße fallen.

Habt ihr ein paar vorher-nachher Fotos? Also sowohl von eurer Aktion, als Beweis, dass es wirklich nur 40 cm waren, und natürlich von seinem Abgraben jetzt?
Solche Fotos würde ich suchen und doppelt und dreifach sichern.

Und dann wirklich zum Anwalt. Seid ihr im Haus- und Grundbesitzerverein? Dort gibt es bei uns kostenlose anwaltliche Beratung.

LG

PS
Ich wäre auf ein Update gespannt, wie es weitergeht.

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Du sprachst ja davon, dass ihr die 40cm abgeböscht und bepflanzt hattet. Aber dann sollte ja an der Seite sogar die Höhe bei Ursprungsgelände sein und ihr habt auch damals eure Pflicht getan. Sehe das relativ eindeutig, dass das jetzt Sache des Nachbarns ist, aber ja, im Zweifelsfall fachlichen Rat hinzuziehen. Und vielleicht kann man bei der Stadt auch die Messpunkte vom Ursprungsgelände sogar noch kriegen? Wobei ich fast glaube, so relevant ist das jetzt 3 J später schon nicht mehr


Ist natürlich auch immer total blöd, wenn sich mit den Nachbarn direkt so die Fronten verhärten. (Edit was entfernt, weil nochmal Eingangspost gelesen)

In aller Regel ist der, der die Änderung macht, Sicherungspflichtig. Also ich kann weder als hangoberer jetzt mal bis zur Grundstûcksgrenze aufschütten und dann kullert alles zum Nachbarn, noch kann ich einfach als hangunterer alles wegbuddeln und mich dann beim Nachbarn beschweren, dass sein Grundstück wegsackt. Ich seh da eigentlich nur euch mit in der Pflicht, falls sich rausstellt, dass eure Sicherung vorher (die ihr vor 3 Jahren gemacht habt?) schon unzureichend war. Abrr ja, im Zweifelsfall Fachanwalt

Bearbeitet von Micki
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wenn der Nachbar jetzt schon so unkooperativ ist, würde ich empfehlen, zum Anwalt zu gehen.

40cm aufschütten und Bepflanzen: da habt ihr durch das wachsende Wurzelwerk ja auch irgend eine Form von Bodenfestigung/Hangabsicherung getan. --

da ER jetzt so viel runter gegraben hat, muss er auch für den sauberen Übergang sorgen -- das kann mit absicht ein Absenken sein - also ein Minihang, der sich dann auswaschen wird über die Zeit oder wenn er eine klare Grenze will, soll er eine Stütz Mauer bauen. So seh ich das. - aber wenn er nichts machen will und das nicht einzieht, solltet ihr euren Standpunkt mit Anwalt auch absichern.
Klar: versucht noch einmal diesen Sachverhalt persönlich zu besprechen. -- weigert er sich weiter dann macht erstmal nix und wartet drauf, dass er schriftlich von euch eine Hangabsicherung einfordert. - auf diesese Schreiben würde ich dann mit dem Anwalt antworten. -- ohne dass er offiiziell was von euch gefordert hat, müsst ihr eh erstmal nix machen. -- Zaungespräche zählen nicht. -- dem guten Nachbarschaftsverhältnis willen würde ich euch empfehlen, nicht den ersten Brief zu schreiben, -- sondern eine Aufforderung von ihm abwarten, -- dann aber nur mit Antwalt antworten.
Ist der Hang denn jetzt so, dass es die paar Rundungen "verwaschungen" aushalten kann ohne dass Eure Pflanzen sterben? -- wenn das der Fall ist, dann ist es natürlich Zeit, den ersten Brief zu schreiben.

Bearbeitet von tr357
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Gehe zum Fachanwalt.

Oft ist es so wer vom ursprünglichen Geländeverlauf abweicht muss abfangen.

Das ist dein Nachbar.

Ihr habt durch Abböschung und Bepflanzung eure 40 cm abgesichert.

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Ich würde mal in eure Baugenehmigung gucken, da müssten Mindest- und Sollhöhen drin stehen. Hier ist es im Baugebiet so, dass der, der von der Sollhöhe abweicht, die Sicherung übernehmen muss.

Dazu müsste euch euer Bauamt eigentlich auch etwas sagen können.

Viel Glück, dass es sich unkompliziert und ohne viel Stress regeln lässt

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Wenn ihr 40cm aufgeschüttet habt, und das zum Nachbar mittels Böschung fachgerecht abgefangen habt, und der Nachbar jetzt an der Grenzen nen knappen Meter unter natürlichem Ausgangsniveau abgegraben hat, ist das seine Sache. Die Kosten muss er übernehmen. Ihr habt euren Teil abgefangen, jetzt muss er zusehen, dass euer Grundstück nicht abrutscht, da er den Höhenunterschied von 80-100cm zum natürlichen Niveau verursacht hat.

L-Steine fallen eigentlich raus, da eure Seite sonst nochmals aufgemacht werden müsste. Er könnte die auf eurer Seite angelegte Böschung aber fortführen auf seiner Seite zum Beispiel.

Bearbeitet von Lilly-fee